Kanzlei in Mainz mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

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Probleme im Betrieb?

Wir beraten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Bereichen. Hierzu gehören Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen in allen Branchen. Wir beraten Sie ebenfalls im Rahmen von zu erstellenden oder erhaltenen Kündigungen.

Wir machen für Sie Lohnrückstände bei Ihrem Arbeitgeber bis zur Überwachung des Zahlungseingangs geltend.

In Fragen von Abmahnungen des Arbeitnehmers unterstützen wir Sie genauso wie bei der Erstellung von Zeugnissen und der Überprüfung derselben.

Bei gerichtlichen Verfahren vertreten wir Sie vor allen Arbeit- und Landesarbeitsgerichten in Deutschland.

Unser Honorar richtet sich immer nach dem Streitwert und ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Verbleibt es bei einer einmaligen Beratung, berechnen wir hierfür maximal 190 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.