Kanzlei in Mainz mit Schwerpunkt Familienrecht

Familienrecht

Trennung oder Scheidung?

Wir beraten und begleiten bei Fragen zum Kindes- und Ehegattenunterhalt. Alle Bereiche der Vermögensauseinandersetzung und eines eventuell entstandenen Zugewinnausgleichs werden von uns sowohl im Rahmen der Beratung als auch im Bereich der Vorbereitung und des Entwurfs einer abzuschließenden notariellen Vereinbarung mit Ihnen besprochen. Wir regeln mit Ihnen die Fragen der Ehewohnung und der Teilung des Hausrats genauso wie wir Vorschläge bei der Aufteilung von bestehenden Schuldverbindlichkeiten gegebenenfalls mit den finanzierenden Banken erarbeiten. Alle Fragen des Sorge- und Umgangsrechts mit gemeinsamen Kindern können Sie mit uns erörtern.

Ein Ehevertrag vor Schließung der Ehe ist für Sie die sicherste Lösung. Denken Sie auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an Regelungen für den "Ernstfall". Wir helfen Ihnen.

Steuerliche Probleme lösen wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder mit der Steuerberatungskanzlei Dr. Lehr in Mainz, mit der wir seit Jahren zusammenarbeiten.

Selbstverständlich übernehmen wir auch Ihre Prozessvertretung vor allen erstinstanzlichen Familiengerichten.

Unser Honorar richtet sich immer nach dem Streitwert und ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Verbleibt es bei einer einmaligen Beratung, berechnen wir hierfür maximal 190 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.