Fragen und Probleme zu Mietverträgen?
Wir beraten Mieter und Vermieter, auch bei gewerblichen Mietverträgen. Unsere Tätigkeit in diesem Bereich erstreckt sich sowohl auf die Vertretung von Einzelpersonen wie auch von größeren Vermietergesellschaften. Hierzu gehören die Erstellung und Prüfung von Mietverträgen, die Durchführung von Mieterhöhungen, die Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung eines Mietverhältnisses durch fristgemäße oder fristlose Kündigung und die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen. Wir führen für Sie außergerichtlich alle notwendigen Maßnahmen von der Abmahnung bis zum Ausspruch der Kündigung durch und vertreten Sie selbstverständlich auch in einer sich möglicherweise hieran anschließenden Mietstreitigkeit.
Wir machen Mietrückstände bei Ihren Mietern geltend, und zwar von der Anmahnung bis zur Beitreibung der Forderung.
Auch in Fragen der Mangelhaftigkeit der Mietsache beraten wir Sie gerne und setzen Ihre Rechte gegenüber dem Vermieter durch.
Unser Honorar richtet sich immer nach dem Streitwert und ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Verbleibt es bei einer einmaligen Beratung, berechnen wir hierfür maximal 190 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.