Kanzlei in Mainz mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Forderungseinzug, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Matthias Keil

Rechtsanwalt Matthias Keil:

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Jahrgang 1962, verheiratet, 3 Kinder

Studium der Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg - Universität in Mainz und der Universität von Genf

Anwaltszulassung seit dem 08.11.1990

Zulassung an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten

Tätigkeitsschwerpunkte:

Arbeitsrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Vertragsrecht