Kanzlei in Mainz mit Schwerpunkt Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Verkehrsunfall?

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Wir beraten Sie in allen Fragen, die bei einem Verkehrsunfall auftreten. Hierzu gehört sowohl die Entscheidung, ob und welcher Sachverständige mit der Begutachtung zu beauftragen ist, als auch die Frage, inwieweit ein Mietwagen genommen werden soll oder lieber der Nutzungsentgang gegenüber der Haftpflichtversicherung während der Reparaturdauer geltendgemacht wird.

Wir wickeln gegenüber der Haftpflichtversicherung alle Schäden, die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auftreten, ab.

Hierzu gehören Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsentgang, Gutachterkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und der Schadenersatz für den Ausfall im eigenen Haushalt.

Sollte eine freiwillige Zahlung der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht erfolgen, so sind wir in der Lage, Sie vor allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland zu vertreten. Selbstverständlich vertreten wir auch einige Haftpflichtversicherer ständig in gerichtlichen Auseinandersetzungen im Landgerichtsbezirk Mainz.

Im Rahmen des Bußgeldrechts und des Strafrechts, so weit es sich auf Verkehrsstraftaten bezieht, beraten und vertreten wir Sie umfassend. Eine solche Vertretung beginnt bei Park- und Halteverstößen und geht bis zu Fragen des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort und des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss.

Unser Honorar richtet sich immer nach dem Streitwert und ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Verbleibt es bei einer einmaligen Beratung, berechnen wir hierfür maximal 190 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.