Miet- und Wohneigentumsrecht

Fragen und Probleme zu Mietverträgen?

Wir beraten Mieter und Vermieter, auch bei gewerblichen Mietverträgen. Unsere Tätigkeit in diesem Bereich erstreckt sich sowohl auf die Vertretung von Einzelpersonen wie auch von gewerblichen Vermietern. Hierzu gehören die Erstellung und Prüfung von Mietverträgen, die Durchführung von Mieterhöhungen, die Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung eines Mietverhältnisses durch fristgemäße oder fristlose Kündigung und die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen. Wir führen für Sie außergerichtlich alle notwendigen Maßnahmen von der Abmahnung bis zum Ausspruch der Kündigung durch und vertreten Sie selbstverständlich auch in einer sich möglicherweise hieran anschließenden Mietstreitigkeit. 

Wir machen Mietrückstände bei Ihren Mietern geltend, und zwar von der Anmahnung bis zur Beitreibung der Forderung. 

Auch in Fragen der Mangelhaftigkeit der Mietsache beraten wir Sie gerne und setzen Ihre Rechte gegenüber dem Vermieter durch. 

Wir beraten und vertreten sowohl Wohnungseigentümer als auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsverwalter in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.